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Seit dem 27.September 2013 haben auch Nicht – EU Bürger die Möglichkeit, in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen, mit der sie sich in den 27 Ländern des Schengen Raumes frei bewegen können. Dafür müssen sie mindestens 500.000 Euros an Eigenkapital in eine Immobilie in Spanien investieren. Höhere Summen ab 500.000 Euros können mit einer Hypothek finanziert werden. Die Aufenthaltserlaubnis gilt auch für die Ehepartner und minderjährigen Kinder, ebenfalls für die Eltern des Investors. Die Verpflichtung, Steuern als Nichtresident zu zahlen besteht auch weiterhin, die Mindestaufenthaltsdauer ist nicht beschränkt. Costa Blanca Realty International bietet Ihnen auch in dieser Frage gemeinsam mit unseren Anwälten eine kompetente und professionelle Beratung an.

Was sind die Voraussetzungen um eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erlangen?

Investition von mindestens 500.000 Euros Eigenkapital in eine Immobilie in Spanien. Höhere Summen ab 500.000 Euro könnten durch eine Hypotheke finanziert werden.

Der Ehepartner und die minderjährigen Kinder können in die Aufenthaltserlaubnis mit aufgenommen werden.

Es besteht keine Mindestaufenthaltszeit in Spanien.

Der Status eines Nicht-Residenten bezüglich Steuerverpflichtungen in Spanien bleibt bestehen

Recht auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis solange die Investition bestehen bleibt.



Die wichtigsten Vorteile einer Investition in Immobilien an der Costa Blanca und die damit verbundene Aufenthaltserlaubnis in Spanien sind folgende:

Das Recht sich in allen 27 Ländern des EU Gebietes sprich Schengen raumes frei und ohne Visum zu reisen.

Sich in einem sicheren Land wie Spanien und einer außergewöhnlichen Stadt wie Alicante aufhalten zu können, von wo aus sie jederzeit verreisen können.

Investition an der Costa Blanca, den Immobilienmarkt mit viel Potenzial für zukünftige Wertsteigerungen.

Besitz einer Zweitwohnung an der Costa Blanca mit zweitbestem Klima der Welt.

Rechtssicherheit in einem Land der Europäischen Gemeinschaft- EU.

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