Costa Blanca - Sothebys International Realty
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Immobilienmakler Costa Blanca
Altea Telefon: +34 966 88 58 10

Costa Blanca Realty erleichtert Ihnen den Kauf Ihrer Immobilie an der Costa Blanca. Unsere mehrsprachigen Immobilienmakler beraten Sie jederzeit und führen Sie durch alle Schritte des Verkaufsprozesses. Diskretion und persönliche Beratung für jeden unserer Kunden ist eines unserer wichtigsten Anliegen.

Der Kauf einer Immobilie ist eine wichtige Entscheidung und erfordert viel Zeit und Kenntnisse, sowohl des Marktes als auch der aktuellen Rechtslage. Durch die Beratung unserer Immobilienagentur bieten wir Ihnen die integrale Lösung für diesen schwierigen Prozess: Wir helfen Ihnen bei der Auswahl Ihrer Immobilie, die Ihren Kriterien und Ansprüchen genügt und wir übernehmen für Sie alle notwendigen Formalitäten für die erfolgreiche Durchführung des Kaufprozesses.

Wir offerieren Ihnen ein umfangreiches Portfolio hochwertiger und exklusiver Immobilien an den schönsten Plätzen der Costa Blanca, einer aussergewöhnlichen Destination die viel zu bieten hat: ein mildes mediterranes Klima, wunderschöne Buchten, ein ganzjährig reichhaltiges kulturelles und kommerzielles Angebot, eine aussergewöhnliche Gastronomie und vieles vieles mehr…

 

1. Wo soll ich kaufen?

Wenn Sie sich für dafür entschieden haben, an der Costa Blanca eine Immobilie zu erwerben, so werden Ihnen unsere erfahrenen Immobilienexperten gerne die entsprechenden Objekte entlang der gesamten Küste und im Hinterland vorstellen dann finden Sie sicher die perfekt Lage an der sie die Immobiliensuche beginnen können.

 

2. Welche Art von Immobilie soll ich kaufen?

Dies ist abhängig von Ihrem Lebensstil, Ihren Zielen und Absichten die Sie mit Ihrer Traumimmobilie verbinden. Sei es die günstige Ferienwohnung, die grosszügige Villa als Altersruhesitz, sei es das zukunftsorientierte Anlageobjekt oder Ihr neuer Dauerwohnsitz, wir besprechen mit Ihnen alle ihre Vorstellungen und finden dann, selbstverständlich immer abhängig von Ihrem persönlichen Budget, die adäquate Immobilie.

 

3. Reservierung einer Immobilie

Nachdem sich Käufer und Verkäufer über den Preis und den Kaufzeitraum geeinigt haben, unterschreiben beide Seiten einen privatschriftlichen Reservierungsvertrag, der für den Käufer in der Regel eine Vorabzahlung von 10% des Kaufpreises bedeutet. Das Kaufobjekt wird bis zur notariellen Unterschrift vom Markt genommen und die Kaufverträge können dann in zusammenarbeit mit ihrem Anwalt und dem Notar vorbereitet werden.

 

4. Kauf und Optionsvertrag

Nach genauer Prüfung aller vorliegenden Unterlagen, unterschreiben Käufer und Verkäufer einen bindenden privatschriftlichen Kauf-oder Optionsvertrag („Inklusive Arras“). Mit der Bezahlung der 10%igen Anzahlung des Kaufpreises erhält dieser Privatschriftliche Kaufvertrag seine rechtliche Gültigkeit.

 

5. Vollzug des Verkaufes vor einem Notar

Endgültig ist Ihre Immobilie von Ihnen gekauft, wenn Sie vor einem Notar die notarielle Kaufurkunde „Escritura Publica“ gemeinsam mit dem Verkäufer unterschrieben haben, wenn der komplette Kaufpreis bezahlt wurde und der Käufer die unbelastete Immobilie in seinen Besitz nimmt.

 

6. Welche Kosten bzw. Steuern fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Die Kosten sind abhängig vom vereinbarten Kaufpreis, von den anfallenden Steuern und von einer ggf. aufzunehmenden Hypothek. In allen Fällen müssen Sie mit den folgenden Kosten rechnen,

- Grunderwerbssteuer: 10% des Kaufpreises

- Notar- und Grundbuchsamtsteuer:  Diese ist gesetzlich festgelegt und beträgt nach Tarif gestaffelt in der Regel 0,5% bis maximal 1,5% des Kaufpreises.

- Anwaltsgebühren: Je nach gewünschter Lesitung. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren je nach gewählter Anwaltskanzlei erheblich variieren können. Generell sollten sie nicht mehr als 1% des Kaufpreises betragen, mit einigen Anwälten können Sie auch einen Fixkostenbetrag vereinbaren

- Hypothekengebühren: Da diese ständig varrieren müssen Sie diese bei der gewünschten Bank abfragen. Wir können Sie auch da gerne beraten wenn dies gewünscht ist.

 

7. Anfallende Steuern nach dem Kauf

 Sie müssen als Besitzer einer Immobilie in Spanien eine jährliche Grundsteuer (IBI) zahlen. Die Höhe dieser Steuer hängt von dem Wert der Immobilie ab und variiert je nach zuständiger Kommune.  

- Einkommenssteuer für Nicht-Residente ( d.h. Sie haben Ihren Dauerwohnsitz nicht in Spanien)

Sollten Sie Ihr Eigentum professionell vermietet werden, so müssen Sie in der Regel 24,75% Einkommenssteuer auf die anfallenden Gewinne abführen.

 

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